Arbeitnehmerüberlassung
Unsere Mitarbeiter arbeiten nach Ihren Vorgaben in Ihrem Betrieb. Wir bleiben Arbeitgeber – mit Erlaubnis nach AÜG und Tarifbindung nach GVP.
Für Unternehmen
Ob saisonale Spitze, Projekt oder langfristige Verstärkung: KSV Support stellt Ihnen Produktionshelfer, Kommissionierer, Staplerfahrer und Vorarbeiter zur Verfügung – per Arbeitnehmerüberlassung oder im Werkvertrag, an Ihrem Standort in ganz Deutschland.

Personalbereiche
Verpacken, Sortieren, Konfektionieren und Unterstützung in der Produktion.
Produktionshelfer anfragenWarenzusammenstellung und Lagertätigkeiten in logistischen Abläufen.
Kommissionierer anfragenMit gültigem Staplerschein für operative Aufgaben in Lager und Logistik.
Staplerfahrer anfragenUnterstützung bei der Koordination von Teams und Arbeitsabläufen.
Vorarbeiter anfragenEinsatzbereiche
Vertragsmodelle
Unsere Mitarbeiter arbeiten nach Ihren Vorgaben in Ihrem Betrieb. Wir bleiben Arbeitgeber – mit Erlaubnis nach AÜG und Tarifbindung nach GVP.
Wir übernehmen einen klar abgegrenzten Auftrag in eigener Verantwortung, etwa ein Co-Packing-Projekt. Organisation und Anleitung liegen bei uns.
Ablauf
Sie schildern uns per Formular oder Telefon, welches Personal Sie wann und wo benötigen.
Wir klären gemeinsam Tätigkeiten, Anforderungen, Arbeitszeiten und Einsatzdauer.
Wir stimmen Personalstärke und Vertragsmodell mit Ihnen ab – Arbeitnehmerüberlassung oder Werkvertrag.
Wir bereiten den Einsatz vor und bleiben auch währenddessen Ihr Ansprechpartner.
Personalanfrage
Je genauer Ihre Angaben, desto gezielter können wir planen. Ihre Anfrage ist unverbindlich.
Häufige Fragen
Deutschlandweit. Aktuell sind unsere Mitarbeiter unter anderem in Mannheim, Worms, Alzey, Alsheim, Gimbsheim, Wiesbaden, Düsseldorf und Freiburg im Einsatz. Weitere Standorte sind auf Anfrage möglich.
Bei der Arbeitnehmerüberlassung arbeiten unsere Mitarbeiter nach Ihren Weisungen in Ihrem Betrieb. Beim Werkvertrag übernehmen wir einen abgegrenzten Auftrag eigenverantwortlich und steuern das Team selbst. Welches Modell passt, klären wir gemeinsam.
Ja. Die KSV Support GmbH besitzt eine Erlaubnis zur Arbeitnehmerüberlassung nach § 1 AÜG, erteilt durch die Bundesagentur für Arbeit (Agentur für Arbeit Nürnberg).
Ja. Bei der Arbeitnehmerüberlassung gelten für unsere Mitarbeiter die Tarifverträge des GVP.
Ja. Unsere Staplerfahrer verfügen über einen gültigen Staplerschein.