Arbeitnehmerüberlassung
Unsere Mitarbeiter werden in Ihrem Betrieb tätig und arbeiten nach Ihren fachlichen Weisungen. Die KSV Support GmbH bleibt Arbeitgeber.
- Erlaubnis zur Arbeitnehmerüberlassung nach § 1 AÜG, erteilt durch die Bundesagentur für Arbeit
- Tarifbindung nach den Tarifverträgen des GVP
- Vertrag, Lohnabrechnung und Sozialversicherung über KSV Support
- Geeignet, wenn Sie die Arbeit vor Ort selbst steuern möchten





